Warnung vor unseriösem Teile-Verkäufer in EBAY Kleinanzeigen

  • Hallo zusammen,


    ich möchte hier vor einem meiner Meinung nach sehr unseriösen Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen warnen;
    keine Ahnung, ob er auch über das reguläre Ebay anbietet…
    Hat öfters mehrere Anzeigen zum Thema Audi, u.a. auch Typ 81/85 geschaltet:


    http://kleinanzeigen.ebay.de/a….html?userId=27502049</a>


    Hatte von ihm eine Audi 90-Heckblende gekauft: auf meine ausdrückliche Anfrage (vor dem Kauf) bestätigte er mir schriftlich,
    daß das Teil absolut bruch- & rißfrei sei (!).
    Das Paket kam dann gestern bei mir an:


    Schaden_Blende_2.JPG Schaden_Blende_1.JPG


    Dem Dreck in den Brüchen und Ritzen nach kann man einen Transportschaden wohl sicher ausschließen.
    Auf meine direkte Anfrage per Email war die Antwort ein unpersönliches „Leider können wir Ihnen bei Ihrer Anfrage nicht weiterhelfen. MFG.“


    Sowohl der Absender als auch der Empfänger der Überweisung ist ein Herr Emir Buljubasic aus Wien – also: VORSICHT ist geboten !


    Eine sehr ärgerliche Geschichte - muß jetzt mal sehen, was mein Anwalt dazu meint... X(



    Gruß hp.

  • *Uuuups* ... seeehr ärgerlich


    Ich dagegn hatte mit solch einem "Zeitgenossen" mehr Glück ... und "Dank" dessen Unverfrorenheit in 4 Arbeitsstunden 2.149,-€ zuzüglich "Verdienstausfall" als Freiberufler an Ausgleich eines Vermögensschadens "verdient" .. guter Stundenlohn, denke ich :D


    Hintergrund: unzulässiger Abbruch der Auktion: Audi 100 Typ44Q Avant Quattro <Klick>


    ... da angeblich einem Bekannten "unter der Hand" verkauft - - - *Ja neee, is klar* .. nach 5 von 7 Tagen Auktionslaufzeit.


    ... und dann wollte "dieser Bekannte" mit dem Auto nach Marokko in die Wüste fahren, war ihm dann der Audi aber doch zu schade dafür ^^ (siehe Angebotstext)
    *ach wie rührend :P *


    ... und hat dann das Auto nicht mal ne Woche später bei Mobile.de im Angebot: Derselbe Audi


    DAS freute mich und meine Anwältin dann aber sehr, sooo schnell meinen Vermögensschaden auf 2.500,-€ Angebotspreis bei Mobile abzüglich meines Höächstgebots zum Zeitpunkt der Auktion von 351,-€, also *summa-summarum* 2.149,-€ auf den €uro genau beziffern und zivilrechtlich einfordern zu können. 8)


    Mal ein Tipp zu ähnlich gelagerten Fällen:
    Es gibt dazu ein höchstrichterliches und rechtskräftiges Urteil :whistling: .. auf das man sich bester Gewissheit auf Obsiegen in einer evtl. Zivilrechtsklage berufen kann 8)


    In diesem Sinne .. ein gelungener Einstand ins Wochenende :D

    Carpe diem

  • Ganz großes Kino. :thumbdown:


    Seit wann ist es denn rechtlich so, das man eine ebay Auktion nicht mehr abbrechen darf und den Wagen jemand anderem verkaufen oder für mehr Geld woanders anbieten darf? Da hab ich wohl wieder was verpasst.


    Rein theoretisch hätte ich auch der Verkäufer sein können und das macht mich in dem Fall etwas nachdenklich.


    Wenn der Wagen noch 2 Tage Restlaufzeit hat bleibt der nie auf 351€ stehen, oder?


    Naja, muss ja jeder selber wissen was er macht, ich finde die Aktion jedenfalls nicht so toll. ?(


    Gruß Thomas

  • Ich versuche das mal einfach zu erklären :D
    Sobald du auf einen Artikel 1€ geboten hast, geht der Verkäufer mit dir einen rechtsgültigen Kaufvertrag ein!
    Wenn der Verkäufer diesen Artikel trotzdem außerhalb von Ebay verkauft, ist das Vertragsbruch dir gegenüber.
    Somit hast du Anspruch auf Schadensersatz.

    Gruß Horst Typ 85


    quattro fahren ist,
    da stecken bleiben,
    wo andere erst gar nicht hin kommen :)

  • Was wäre denn wenn der Verkäufer einen Mindestpreis drinnen hätte und er dann vorzeig beendet, wenn dieser noch nicht erreicht ist.


    Gibt bestimmt schon so ganz Schlaue, die jetzt auf was bieten und der Freund dem ebay Verkäufer ein Angebot macht, das er gar nicht abschlagen kann.


    Komische Welt.......


    GRuß Thomas

  • Seit wann ist es denn rechtlich so, das man eine ebay Auktion nicht mehr abbrechen darf und den Wagen jemand anderem verkaufen oder für mehr Geld woanders anbieten darf? Da hab ich wohl wieder was verpasst.


    Rein theoretisch hätte ich auch der Verkäufer sein können und das macht mich in dem Fall etwas nachdenklich.


    *Huch* ... "Outet" sich da Jemand als auch Einer dieser Strolche, die mehrgleisig fahren?! ... dafür von mir nicht nur EIN :thumbdown: , sondern gleich Derer :thumbdown::thumbdown::thumbdown:


    ENTWEDER s t e l l e ich mich einer Auktion incl. deren Bedingungen - und zwar über die v o l l e Auktionszeit!!! ... oooder ich verkaufe das Ding auf konventionellem Wege per Festpreis oder Verhandlungsbasis .. aaaber auf KEINEN FALL Beides gleichzeitig.


    Das wurde *afaik* ganz aktuell im Dezember letzten oder Januar diesen Jahres höchstrichterlich und rechtswirksam festgestellt .. und das ist auch gut so.


    Sonst kommen solche "Kärtchenhändler", hauen die (unwissenden) Verkäufer übers Ohr ... und prellen die (hier) gesamte Audi B2/C3-Community - und auch alle anderen Bieter einer Auktion - um ihre reelle Chance.


    ... und wer nicht hören will muss fühlen. ... und der Käufer und *stante-pede* gleich auch Wiederverkäufer hat in diesem Falle m i ch um die Chance gebracht, das Auktionsobjekt fair zu ersteigern ... und damit begründet sich für mich ein Anspruch auf Schadensersatz.


    Mit Abbruch der Auktion geht der Anbieter einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion ein ... und wenn das nur EIN €uro ist. *basta* .. wir sind ja hier nicht im Wilden Westen :evil:


    Diese ganzen "Floskeln" wie z.B. "Einen Verkauf außerhalb eBay (oder sonst welchem Auktionshaus, ob Online oder live vor anwesendem Publikum) behalte ich mir vor" ist rechtlich null und nichtig.


    Das Ganze gründet sich auf die Regel, dass nicht irgend Einer alle anderen übertönend in den Raum schreit wie ein Kärtchenhändler: Ich geb' Dir *zwei-Geld-Fuffzisch* und das Teil gehört mir. Da ist bei der realen Auktion ja auch der Auktionator, der dann sofort *VETO* schreit.
    => ERST das ENDE der Auktion abwarten; DANN kann der Kärtchenhändler zum HÖCHSTBIETENDEN gehen . und nicht zum Einsteller der Auktionsware .. und den dann höflich fragen, ob er ihm das Teil abkaufen darf. - - DENN: Die Ware gehört ihm dann ja gar nicht mehr, sondern ist gegen Zahlung des AKTUELL zum Zeitpunkt des Endes der Auktion; egal ob regulär oder mutwillig abgebrochen "designiertes Eigentum des Höchstbietenden"
    ... *und-das ist gut so*


    ~~~


    Ich hatte den Auktionseinsteller ganze 4 Stunden nach Abbruch der Auktion .. und das war im wahrsten Sinne "fünf-vor-zwölf" - wohlgemerkt in der Nacht! darauf hingewiesen, dass er das Fahrzeug nicht ohne meine Zustimmung als Höchstbietender an Dritte herausgeben darf .. und er hat's trotzdem gemacht - bzw. die Auktion erst dann abgebraochen, als das Geld auf dem Tisch und der Kaufvertrag unterschriebven war - um ganz auf "Nummer sicher" zu gehen.


    Und solchen "Zeitgenossen" gehört wirklich ordentlich auf die Finger gekloppt.


    ... und aus genau dem Grunde darf der Auktionseinsteller jetzt bluten ... und der angebliche "private An- und jetzige Verkäufer" des ehemaligen Auktionsobjekts kriegt auch mal Besuch vom Finanzamt ... um mal hochnotpeinlich checken zu lassen, ob der das "beruflich" macht ... und damit Steuern hinterzieht. Daaa ist meine Anwältin auch schon dran - damit endlich mal Schluss ist mit diesen Aasgeiern an "Auktionsschnäppchen-Abgreifern"


    ... und wenn Du ganz artig bist, nenne ich Dir sogar das Aktenzeichen dieses höchstrichterlichen und rechtsgültigen Urteils, @90quattrotyp85, auf das sich in Zukunft jeder Zivilrichter berufen kann - und auch wird! ... Die müssten sonst ja begründen, warum sie von höchstrichterlicher Rechtssprechung abweichen - und DAS macht A r b e i t ... UND bringt Ärger *you-know?!*


    .. und die Sache mit dem Mindestpreis gilt analog: Erst wenn NACH der Auktion der Mindestpreis nicht erreicht ist, darf der Artikel außerhalb der Auktion frei verkauft werden; INNERHALB des AUktionszeitraums gilt für alle Bieter der sogenannte "Veräußerungsschutz".


    ... und jetzt würde ich an Deiner Stelle hochnotpeinlich überlegen, ob Du weiter solche "illegalen Spielchens" treiben willst.
    Wenn ICH dann das Opfer dabei bin, zerre ich Dich bis vor den Kadi :!: ... und DAS ist ein Versprechen :!:

    Carpe diem

    Einmal editiert, zuletzt von oetzi ()

  • Ich sach doch immer: ebay ? Gefährlich !
    Stell dir vor du verkaufst an "oetzi". Puhhhhh.....
    ..einziger Hoffnungsschimmer: vielleicht ist seine Anwältin ja charmant....


    Aber mal echt:
    Sieht man die geschilderte Vorgehensweise nicht in mehr als 50 % aller ebay-Auktionen ?
    Weitere 40 % sind Neuwaren von in- und ausländischen Händlern ?!


    Meines Erachtens gehören ganze Auto's nach "Mobile" (auch ein Unternehmen der ebay-Gruppe)
    Ja, auch dort werden "Traumpreise" angegeben und auch geschummelt.


    Wer ist denn heute noch "fair" ?
    Anwesende selbstverständlich ausgeschlossen !!! :thumbup:

    Gruß Frank.


    Nur zum Spaß: Audi Coupe GT 5E, Typ 81, EZ: 13.03.1984, MKB: KE+
    Meine Coupe website: www.GT5E.de

  • Zitat

    Stell dir vor du verkaufst an "oetzi". Puhhhhh.....


    Warum? Wenn du als verkäufer nicht bescheisst, ist doch alles in ordnung....

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