falsche Typisierung im Fahrzeugbrief

  • Hallo,


    ich hab mir Ende 2010 ein Typ 81, und es ist definitiv ein Typ 81, Audi Coupe 2.3 GT, Baujahr 02.1988, Motorcode NG, 100 KW mit Kat und Automatikgetriebe in der Schweiz gekauft. Bei der TÜV-Abnahme, die meine Werkstatt durchgeführt hat, ist aus welchen Gründen auch immer was schief gegangen, denn lt. Fahrzeugbrief habe ich jetzt ein Typ 89 Coupe. Im Brief ist unter Typ = 89, unter Nr. 2.1 0588 und unter 2.2 467 eingetragen. Auf dem Fahrzeug sind die 6J x 14 ET 45 Alufelgen und es waren 185/60 Reifen montiert (steht auch in der Reifenübersicht im Tankdeckel). Das hat dann der TÜV auch gleich moniert und mit dem Hinweis "falsche Rad/Reifen Kombination" die Montage von 185/70 Reifen verlangt.


    Was kann ich tun um den TÜV davon zu überzeugen, dass die Typisierung falsch ist? Kann mir evtl. jemand eine Kopie des Brief oder Fahrzeugscheins eines vergleichbaren Coupes zukommen lassen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe :D

  • Also erstmal kann man die Felgen und Reifen eintragen lassen, bzw man führt eine ABE mit.
    Und ich würde diesen Briefeintrag so lassen, dann mit dieser Schlüsselnummer kannst du legal Euro 2 bekommen, da du die Schlüsselnummer des Typ89 besitzt.

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen außer durch mehr Hubraum oder Kompressor


  • wie iss den deine Fahrgestellnummer ..
    WAUZZZ ?? 81 / 89 ?? AAA000000
    da steht das doch auch ..

  • wie iss den deine Fahrgestellnummer ..
    WAUZZZ ?? 81 / 89 ?? AAA000000
    da steht das doch auch ..


    Die 81 oder 85 in der Fahrgestellnummer hat nicht mit dem Typ zu tun. Die Diskussion hatten wir schon oft genug hier. Bei den neueren Audis mag das sein, aber nicht beim Typ81/85.


    Kleines Beispiel: 4 Zylinder Quattro, Fahrgestellnummer: 81, Typ: 85


    Einfach mal die Suchfunktion bemühen:


    Typ 81 Quattro


    Unterschied Typ81/Typ85


    Wieso habe ich eine 85er Fahrgestellnummer



    @ Möhre: Hab gerade gesehen das Du aus Vörstetten kommst. Ich wohne in Freiburg-Zähringen, können uns ja mal treffen. Ist ja nur ein Katzensprung.


    Dein Coupe müsste eine 85 in der Fahrgestellnummer haben, stimmts?


    Gruß Thomas

  • Ja, der Unterschied von Typ 81/85 laut Fahrgestellnummer ist etwas difus!
    Aber es ist ja egal ob T81 oder T85, es geht ja darum das kein T89 laut FIN ist bzw. sein kann!


    Egal was es dann ist, es ist kein Typ 89, was ja das eigentliche Problem ist.


    Da bin ich dann auf Argumente gespannt! :wacko:

  • Hay,


    ich bin ganz der Meinung vom Dieselfreund...um so weniger Steuern zahlst du


    Es sind doch nur Zahlen die da im Brief stehen.


    Also mir wäre das egal :D


    MfG Hani

  • Die 81 oder 85 in der Fahrgestellnummer hat nicht mit dem Typ zu tun. Die Diskussion hatten wir schon oft genug hier. Bei den neueren Audis mag das sein, aber nicht beim Typ81/85.


    Kleines Beispiel: 4 Zylinder Quattro, Fahrgestellnummer: 81, Typ: 85


    So einfach wie Du das hier schilderst ist es eben nicht! Der Typ in der Fahrgestellnummer sagt eher aus, was es ist und ist vor allem in allen anderen Ländern gleich. Was unter Typ steht muss nicht zwangsläufig in jedem Land gleich sein. Ich weiss definitiv von einem Typ 81 quattro und zwar war das ein ganz früher 80 quattro mit dem 2.1l-Motor und 130 PS in der Schweiz.



    Gruss Markus

    Wer Fehler findet, darf sie behalten!

  • Hallo,


    Zitat von Dieselfreund

    Also erstmal kann man die Felgen und Reifen eintragen lassen, bzw man führt eine ABE mit.
    Und ich würde diesen Briefeintrag so lassen, dann mit dieser Schlüsselnummer kannst du legal Euro 2 bekommen, da du die Schlüsselnummer des Typ89 besitzt.


    Das wäre ein Argument, weil sich die Kfz.-Steuer von Euro2 zu Euro1 mehr als halbiert. Daß die Rad-/Reifen-Kombination 185/70 auf den Typ 81/85 passt, glaube ich erstmal... Aber ist diese Kombi jemals auch von Werk aus verbaut oder angeboten worden? Soweit ich weiß: Nein. 185/60/ET45 ist "werksnorm".


    Für mich wäre die Eintragung "Typ89 0588/467" aber nicht in Ordnung, weil's keiner ist und würde da beim TÜV massivst nachhaken - das sind auch nur Menschen und machen Fehler (zwar weniger als das gemeine Autofahrervolk, aber weniger... :P ). Ich persönlich würde die FIN in die Waagschale werfen - die kann man (normalerweise :love: ) nicht verändern und ist eindeutig/individuell wie ein Fingerabdruck, außerdem auf/an dem Fz. angebracht/eingestanzt. Hersteller- und Typschlüsselnummer sind "Schall und Rauch"... (sag ich jetzt mal so in meinem jugendlichen WahnLeichtsinn).


    Vielleicht gibt's ja noch irgendwelche Versicherungsunterlagen/-Policen der Vorbesitzer, die Du Dir zulassen kommen könntst, wie (und als was) das Fz. eingestuft, betitelt wurde. Weiß nicht, wie das in der Schweiz ist/war, aber eine Möglichtkeit wäre das... Oder eine FIN-Abrage über Audi...


    Für jeden Mist hat der TÜV Unterlagen, da sollte es doch möglich sein, das Fz. richtig zu typisieren... Im Notfall Fotos zu Vergleichszwecken machen bzw. einen "rundgelutschtes" Typ89-Coupe-Foto (kann man sich ja überall her besorgen) den TÜV-Herren unter die Nase halten, um zu zeigen, wie die (allein schon optischen) Unterschiede sind...

  • Hallo Möhre,


    schicke mir bitte Deine E-Mail-Adresse per PN, dann kann ich Dir ein Dokument zu Deinem Fahrzeug aus dem Audi-Werks-Archiv zukommen lassen, welches Dir beim TÜV helfen könnte.


    Gruß


    Marc
    Take Five

  • Dieses Thema enthält 3 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!