Verletzung des Urheberrechtes

  • Servus,


    aus aktuellem Anlass weise ich nochmal ausdrücklich auf die Forenregeln hin, die u.a. die Verlinkung etc. auf urheberrechtlich geschütztes Material ausdrücklich untersagen. Im aktuellen Fall ist es so, dass hier ein Link gepostet wurde, der auf eingescannte Dokumente verweist.
    So sehr wir uns alle auch wünschen, dass Literatur für unsere Autos uns allen wieder verfügbar gemacht wird, da das meiste mittlerweile vergriffen ist - es ist und bleibt eine Straftat, auch wenn die Bücher nicht mehr erhältlich sind und aller Voraussicht nach auch nie wieder aufgelegt werden. Hier ein Ausschnitt aus dem letzten Schreiben, dass wir von einem Verlag bekommen haben:



    Nur, weil es etwas nicht mehr zu kaufen gibt, heißt nicht, dass man das nun frei kopieren kann.


    Gruß
    Bo.

    Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren!


    Das Beste aus den Achtzigern, den Neunzigern und heute:
    > Audi Coupé GT 5E - EZ '83 <> Audi Cabrio 5E - EZ '93 <> VW Passat Variant 2,8 - EZ '03 <

  • Ganz ehrlich, wenn ein Verlag ne rechtliche Chance sehe, jemanden zu verklagen, dann würden die es schon längst machen.
    Ich denke, solange keiner mit "reproduzierten" Texten Geld scheffelt oder einem Verlag die Verkaufszahlen minimiert, wird es kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung seitens der Staatsanwaltschaften geben.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!