Frage zur Zulassung

  • Hallo Zusammen,


    ich bin oder werde am 16.12. ein neuer stolzer Besitzer eines 82er Coupés mit KE-Motor. Den Wagen werde ich dazu auch die Tage nochmal vorstellen.

    Randinfos:


    Es sollen Kurzzeitkennzeichen erstellt werden oder ich lasse ihn nach Möglichkeit komplett zu. Aufwand ist da scheinbar fast der gleiche, weil die Bestimmungen fürs KZK deutlich verschärft wurden.


    Der Vorbesitzer hat den Wagen mal für 3 Monate mit nach England genommen. Das Fahrzeug ist aber ein deutsches Fahrzeug, mit deutschem Brief und neuer deutscher HU und H-Zulassung. Die HU hat er letzte Woche neu gemacht, die H-Zulassung hatte er schon bzw. wurde jetzt nochmal gemacht. Im Moment hat der Wagen aber noch englische Kennzeichen, mit denen ich das Fahrzeug übernehme. Die MOT, also die englische Versicherung läuft aber schon morgen ab. Daher wäre der Wagen dann ohne Zulassung wenn ich ihn hole. Die Papiere schickt er mir im originaler Ausführung per Post (muss ich nur noch vom Postamt holen), somit hätte ich den letzten deutschen Brief, die englischen Zulassungpapiere, den aktuellen HU-Bericht und den Kaufvertrag. Die EVB Nummer liegt auch vor.


    Meine Frage dazu:


    es sollte somit doch eine problemlose Zulassung beim StVA möglich sein, oder? Der Zulassungsdienst bei dem ich angefragt habe ist sich da unsicher, ob das mit den aktuellen englischen Kennzeichen nicht ein Problem darstellt, da der Wagen ja nicht abgemeldet wäre. Da man den Wagen in England nicht abmelden kann, sondern da nur die MOT abläuft, gibt es halt nur das Dokument über die englische Zunlassung auf der hoffentlich das Ende der MOT vermerkt ist. Damit wäre der Wagen ja OHNE Zulassung. Ich will halt nicht nächste Woche beim Amt stehen und unverrichteter Dinge nach Hause müssen, weil irgend etwas fehlt. Der Verkäufer meint, da wären keine anderen Dokumente nötig, da es die nicht gibt.


    Hat schon jemand Erfahrungen mit so etwas gemacht?


    Info: Trailer wollte ich vermeiden, da ich ein Zugfahrzeug samt Fahrer und einen Trailer organisieren müsste. Zudem könnte ich den Wagen dann nicht mehr bewegen und das gefällt mir alles nicht.


    Danke schon mal im voraus!


    Grüße Mirco


    img-20171019-wa00060zok2.jpg

    img-20171019-wa0044rdqwj.jpg

    Audi Coupe Typ 81 KE - gebaut: Dienstag 16. November 1982 - braunes Vollleder mit Sitzheizung - BN-Pipes - Nebelscheinwerfer - Scheinwerferreinigungsanlage


    Alltag: Audi A5 Sportback 252PS Quattro aus 2017

  • Hallo,


    erstmal Glückwunsch zum Kauf. Du holst das Auto aber in Deutschland irgendwo ab und überführst es dann zu dir nach Hause? Wenn du es mit Kurzzeitkennzeichen überführen willst, brauchst du nur die Kopie des Kfz-Briefes und die Kopie der HU. Diese bei deiner zuständigen Zulassungsstelle vorzeigen und dann bekommst du KZK samt dazugehörigen Kfz-Schein. So lief es bei mir im März diesen Jahres ohne Probleme.


    Gruß Arne

  • Hallo Arne,


    Danke :thumbup:


    Das Fahrzeug steht in der Nähe von Hannover, also ja. Laut Website vom Straßenverkehrsamt muss alles im Original vorliegen. Das würde wohl mal geändert wegen Missbrauch/Fahrzeugdiebstahl etc.


    Total umständlich, deswegen werde ich beim Termin beim Amt evtl direkt richtig zulassen. Problem könnte nur die englische Zulassung bereiten, vermutet zumindest der Zulassungsdienst ||

    Audi Coupe Typ 81 KE - gebaut: Dienstag 16. November 1982 - braunes Vollleder mit Sitzheizung - BN-Pipes - Nebelscheinwerfer - Scheinwerferreinigungsanlage


    Alltag: Audi A5 Sportback 252PS Quattro aus 2017

  • Öhmm wenn ich mich nicht irre darfst Du das Fahrzeug mit englischer Zulassung auch garnicht fahren.

    Weil wenn man Dich anhalten sollte wird man Dir unterstellen immer mit dem Fahrzeug mit englischer Zulassung hier rum zu fahren um Steuern zu sparen.

    Auf gut Deutsch gesagt Steuerhinterziehung.

    Gut in Deinem Falle könntest Du ja den Kauf belegen aber um eventuellen Ärger zu vermeiden würde ich das nicht machen.

    Ansonsten erst mal noch herzlichen Glückwunsch zum KE.

    Wenn Du die Deutschen Originalunterlagen hast hole Dir Kurzkennzeichen und fertig.

    Dürfte eigentlich keine Probleme mit der englischen Versicherung geben da das Fahrzeug ja in Deutschland nicht zugelassen ist.



    Gruß Frank

    1977er Passat LS
    1981er WN Coupe GT 5S
    1990er 100er Turbo Sport
    2000er A6 Avant 2,7 Biturbo
    1985er JS Coupe
    2008er S5 4,2FSI

    1982er KE aus Erstbesitz im Aufbau und hoffentlich irgendwann mal fertig erledigt


    Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was", wir sind hier bei "So isses"!!!


    Ich kenne meine Grenzen. Ich überschreite sie ja oft genug !!!

  • Was ich noch vergessen hatte, du brauchst auch eine EVB Nummer von deiner Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen. Und wie sollen die Papiere im Original vorliegen? Ich habe mir die KZK geholt, bin zu dem Auto hingefahren und dann entschieden, ob ich es mitnehme oder nicht. Sonnst hätte ich ja 2x 600km quer durch Deutschland fahren müssen. Also bei unserer Zulassung in Dresden wurde explizit gesagt, Brief in Kopie und HU in Kopie reicht.


    Gruß Arne

  • Ich habe ja schon eine EVB Nummer. Das Fahrzeug ist wie gesagt ab morgen eh ohne englische Zulassung, da die Versicherung abläuft. Ich besorge Kurzzeit Kennzeichen. Ich bin nur verunsichert ob die aktuelle englische Zulassung bei der Versorgung der Kurzzeit Kennzeichen ein Problem sein können.

    Audi Coupe Typ 81 KE - gebaut: Dienstag 16. November 1982 - braunes Vollleder mit Sitzheizung - BN-Pipes - Nebelscheinwerfer - Scheinwerferreinigungsanlage


    Alltag: Audi A5 Sportback 252PS Quattro aus 2017

  • Ist halt die Frage, ob die in der Kfz-Zulassung sehen, dass er in England zugelassen war. Hast du eigentlich eine Abmeldebescheinigung für Deutschland? Also im Brief müsste ja drin stehen, das er abgemeldet worden ist, oder irre ich mich da?

  • Zur Überführung muss das Fzg. sich in verkehrssicherem, zulassungsfähigen Zustand befinden, d.h. HU+AU vorliegen, dann gibts Kurzzeitkennzeichen auch mit Kopie der Unterlagen. Habe ich mir aus gleichem Grund schriftlich von der Zulassungsstelle geben lassen. Evtl. wird der englische TÜV anerkannt. Das wäre zu klären. EVB auf jeden Fall von deiner Versicherung. Ohne AU/HU gibts die Kennzeichen mit Eintrag nur zur nächsten geeigneten Werkstatt oder Zulassungsstelle im eigenen oder angrenzenden Bezirk zu fahren. Da wurde wohl zu viel Schindluder getrieben mit den Blanco Papieren, wo man selbst die Daten eingetragen hat.

    Alternative wäre jemand (Werkstatt, Händler) mit roten Kennzeichen.


    Darf man fragen, was das gute Stück in etwa gekostet hat? Schöne Lederausstattung!


    viele Grüße Chris

    Viele Grüße


    Chris



    ____________________________________

    Audi Coupé GT 1987, 2.2 KX

  • ... und ob die BN Pipes nach den Änderungen der H-Richtlinien im letzten Herbst zugelassen wird, würde mich interessieren. Hast du dazu Unterlagen, oder eine Bestätigung der Eintragung im H Gutachten? Die würde ich ggf. auch drauf machen und dem Prüfer gerne etwas an die Hand geben.


    Gruß Chris

    Viele Grüße


    Chris



    ____________________________________

    Audi Coupé GT 1987, 2.2 KX

  • Moin,


    auch wenn es im ersten Moment aufwendiger erscheint: Wende dich persönlich(!) an einen kompetenten Mitarbeiter deiner Zulassungsstelle und bitte um "Einleitung der Zulassung". Dort wird man dir schon sagen, ob alle Dokumente ausreichen. Laß dich dort nicht abwimmeln. War bei meinem Coupe aus Holland leider genauso.


    Wozu KZK? Versuche doch gleich die richtige Zulassung. Gekauft haste das schicke Coupé doch schon.:thumbup:


    Reservierung vom Wunschkennzeichen nicht vergessen.


    Viele Grüße

    Bernd

    Sie: Brauchen wir das wirklich?
    Er: Nö, aber ich hatte Bock drauf!


    Don't be late.

  • Dieses Thema enthält 26 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!