7A im Audi 90 Typ 85 und die H-Zulassung

  • Hallo zusammen,


    ich wollte mal fragen ob es hier jemanden gibt der im Audi 90 Typ 85 innerhalb der ersten 10 Jahr nach Zulassung sich einen MKB 7A aus einem Typ 89 hat eintragen lassen. :D
    Grundsätzlich ist die H-Zulassung ja nur mit Änderungen innerhalb der selben Baureihe zulässig, oder aber nachweisbar dass dieser Umbau bereits 10 Jahre nach EZ eingetragen wurde.


    Ich habe nun ein 90er in dem sogar ein 7A von ABT (2,5l) drin steckt, aber noch nie eingetragen war. Die H-Zulassung soll aber kommen wenn er so weit ist.


    Danke und Gruß

    Audi 90 Typ 85 (2,5L 7A org. ABT) im Aufbau :thumbsup:

    Audi Coupe GT KX

    Audi 80 Saugdiesel

  • Ergebnis 2 Minuten Google:


    " Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden."


    http://www.oldtimer-markt.de/r…neuer-anforderungskatalog


    Ergebnis TÜV Prüfer... fragen

    Gruß
    Ralph


    =======================================================


    Audi 80 Quattro KK - angemeldetes Stehzeug mit Vollausstattung

  • Hi Ralph,


    vielen Dank - ich habe mich direkt an den in meinem Fall zuständingen TÜV-Süd gehalten, der hat leider in seinem Anforderungskatalog (2012 - nach neuer Richtline) eben dies genau nicht aufgeführt. :thumbdown:


    Trotzdem, hätte mir ggf. jemand einen Kopie eines KFZ-Schein wo die Schlüsselnummer für das H-Kennzeichen und die Eintragung sichtbar sind?


    Danke und Gruß,


    Moritz

    Audi 90 Typ 85 (2,5L 7A org. ABT) im Aufbau :thumbsup:

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  • Ich werde mich nächste Woche mal mit dem TÜV Nord unterhalten . Genau vor dem gleichen Problem stehen mein 90er und ich auch noch ... 7a verbaut 2009 und nun fraglich ob oder ob nicht H ... wäre schön wenn er das H bekommen würde . Aber nicht tragisch wenn nicht.



    Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

  • bei uns hab ich das die KÜS machen lassen.
    er lies mir alles durchgehen das in den ersten 10 jahren nach Erstzulassung möglich gewesen wäre.
    ob das jetzt erst vor kurzem reinkam oder nicht ist scheissegal.
    beim tüv wiederum wollte er mich nichtmal wegen eines anderen Radios durchlassen... :thumbdown:

  • Hi,
    das mit dem H-Kennzeichen für einen Typ 81 mit 7A Motor halte ich nicht für möglich. Hintergrund ist, dass in dieser Baureihe nie ein solcher Motor werkseitig eingebaut war. Einen Tuner, der sowas früher (innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ des Fahrzeugs) getan hat kenne ich auch keinen. Zumindest gab es (abgesehen von Einzelbetriebserlaubnis nach §21) auch keine gültigen Papiere (ECE- oder EG-Betriebserlaubnis, ABE und Teilegutachten) für eine Änderungsabnahme des 7A Motors. Deshalb sehe ich eine H-Einstufung für unmöglich. Tut mir leid, aber so sind die Fakten.
    Gruß
    Christian

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