Einbruch Versicherungsschaden

  • Moin Leute,


    Es handelt sich zwar nicht um ein Typ81/85 dafür um einen A4 B7 und da bräcuhte ich mal Leute die sich mit der Sache auskennen.


    So mir wurde in mein Auto eingebrochen.
    Sachgutachter war schon da.


    Reperaturkosten ohne MwSt. 5248,70€
    Reperaturkosten mit MwSt. 6260,19€


    Wiederbeschaffungswert Privatmarkt 7250,00
    Restwert mit MwSt. 3404,00€


    Selbstbeteiligung Kasko 150,00€
    Reperaturwürdig JA


    Laut meiner Versicherung bekomme ich nur die Differents zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt, wenn ich das Auto verkaufe an den Händler der mir den Restwert gibt.
    Kann ich persönlich so aber nicht glauben.


    Laut seiner aussage ist es so, wenn ich das Auto behalten will dann bekomm ich nur den Betrag von Reperaturkosten abzüglich des Restwerts.


    Kann mir da jemand helfen? :(

  • Wenn Du reparieren lässt, wird die Reparatur bezahlt (maximal 130%).
    Lässt Du auszahlen, Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus MwSt.
    Normal...

    4000er "Replika" Besitzer mit dem guten DT

  • Es wird der von einem staatlich vereidigtem Sachverständigem ermittelte Reparaturkostensatz gezahlt bei Reparatur und kein Cent mehr. Wird nicht repariert und nach einem Kostenvoranschalg einer Werkstatt abgerechnet, behält sich die Versicherung das Recht vor 10% des Betrages pauschal abzuziehen. Dewegen immer zu einem Gutachter!!


    Mein Beileid zu dem Vorfall. Ihr habt nicht zufällig seit kurzem ein Asylantenlager um die Ecke? Bei uns hier explodieren Autodiebstähle seit dem wir "bereichert" worden sind....

  • Zitat

    Reperaturkosten ohne MwSt. 5248,70€
    Reperaturkosten mit MwSt. 6260,19€


    Was ham die gemacht? Alle türen und hauben mit dem dosenöffner geöffnet und dann noch den motor geklaut? 8|

  • Moin,
    ich bin angestellter Jurist bei einer Versicherung und denke, ich kann das ganz gut darlegen:


    Die 130-Prozent-Grenze gilt nur im Haftpflichtfall! Diebstahl ist jedoch ein Fall der Teilkaskoversicherung, sofern vorhanden.
    Maximal werden die ermittelten Brutto-Reparaturkosten geleistet. Dass Abschläge für eine Auszahlung "Fiktive Abrechnung" i.H.v. 10 Prozent vorgenommen werden, erscheint mir fragwürdig. Man spart doch in diesem Falle ohnehin 19 Prozent Mehrwertsteuer, da diese nur dann anfällt und geleistet werden muss, wenn repariert wird. Als Versicherer würde ich das doch noch mit Anreizen fördern.


    Der Versicherer hat das Recht, die für ihn günstigste Abrechnung zu wählen. Das wäre hier der Wiederbeschaffungswert netto (MwST erst nach Nachweis des Kaufes eines Ersatzfahrzeuges) abzüglich des Restwertes (bei dem wundersamerweise oft nicht auf brutto/netto geachtet wird). Hinzu käme die Selbstbeteiligung. Ja, das ist dann dumm gelaufen, wenn du aus dem Totalschaden (nichts anderes wird hier abgerechnet) doch reparierst, ist das dein Bier, mehr siehst du i.d.R. nicht...

  • Hallo,


    verstehe ich da jetzt was falsch, ein Totalschaden wäre es doch nur gewesen, wenn die
    Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert von 7250,- Euro wäre ?



    Grüße Oliver

    Audi NM Coupe Quattro 20V
    Audi Cabrio 2,6 V6 B3
    Porsche 993 Carrera "S"

    Porsche SC 3,0 Targa
    2 Rallye Golf G60

  • Ja Oliver, der Gutachter hat das Ganze auch richtigerweise als Reparaturschaden klassifiziert, da der WBW höher ist.


    Viele Versicherer (ich glaube mittlerweile sogar fast alle) haben in ihren Verträgen jedoch die Klausel, dass der Versicherer über die Art der Abrechnung entscheiden darf und ausdrücklich die für sich Günstigste nehmen kann. Und das ist hier der Totalschaden.

  • ja,und as auch nur weil es einen hohen Schaden gibt der bei der restwerbörs wenig einfluss hat und somit bei hohen Schaden trotzdem einen hohen restwert einspielt und somit die Versicherung billig wegkommen lässt.



    Aber wenn du ihn an den von der Versicherung benannten Händler verkaufst,das Geld von der Versicherung nimmst und die Mehrwertsteuer einstreichst bei einem Neukauf ist doch alles ok

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